Förderwissen · RASCH erklärt
Wärmepumpen-Förderung 2026:
Neue Fördersätze seit dem 21. Juli 2026
Vielleicht hast du es in den Nachrichten gesehen, vielleicht hat es dir dein Nachbar erzählt: Die Wärmepumpen-Förderung wurde zum 21. Juli 2026 umgebaut. Wenn du in Köln gerade über einen Heizungstausch nachdenkst, fragst du dich jetzt wahrscheinlich: Lohnt sich das noch? Wie viel bekomme ich wirklich? Und was passiert, wenn ich noch ein Jahr warte?
Genau diese Fragen beantworten wir hier – sachlich, mit den offiziellen Zahlen, ohne Panikmache. Denn die ehrliche Antwort lautet: Die Förderung ist weiterhin stark. Aber sie sinkt ab jetzt nach einem gesetzlich festgelegten Fahrplan. Wer plant, sollte das wissen.
Der ehrliche Reform-Überblick für Köln.
Was sich zum 21. Juli 2026 geändert hat – die Übersicht
| Komponente | bis 20.07.2026 | seit 21.07.2026 |
|---|---|---|
| Basisförderung | 30 % | 30 % (unverändert) |
| Förderfähige Kosten (1. Wohneinheit) | 30.000 € | 28.000 €, ab 01.02.2027 halbjährlich −750 € |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 20 % | 16 %, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Punkte, entfällt ab 08/2028 |
| Effizienzbonus (natürliche Kältemittel) | 5 % | ersatzlos entfallen |
| Einkommensbonus | 30 % (bis 40.000 € zvE) | gestaffelt: 40 % (bis 30.000 €) · 30 % (bis 40.000 €) · 10 % (bis 50.000 €) |
| Familienzuschlag | – | neu: mind. 1 minderjähriges Kind mindert das anrechenbare Einkommen um 10.000 € |
| Maximale Förderquote | 70 % | 70 % – 80 % nur für geringe Einkommen (max. 22.400 €) |
Quelle: Beschluss des Haushaltsausschusses vom 08.07.2026, offizielles BEG-FAQ. Der Einkommensbonus und der Familienzuschlag gelten nur für selbstnutzende Eigentümer.
Die Zeitschiene – und wer noch Vertrauensschutz hat
Beschlossen wurde die Reform am 8. Juli 2026 im Haushaltsausschuss des Bundestages. Vom 9. bis 20. Juli lief eine Umstellungsphase, in der KfW und BAFA keine neuen Bestätigungen zum Antrag (BzA) ausgestellt haben. Seit dem 21. Juli läuft die Antragstellung wieder – zu den neuen Konditionen.
Wichtig für alle, die schon eine Bestätigung haben:
Eine KfW-Bestätigung zum Antrag bleibt 6 Monate ab Erstellung gültig. Wer vor der Reform eine BzA erhalten hat, kann sie innerhalb dieser Frist noch nutzen. BAFA-Projektbestätigungen sind dagegen zum 21. Juli verfallen, sofern sie nicht bis zum 20. Juli für einen Antrag verwendet wurden. Und: Eine einmal erteilte Förderzusage bleibt von der Reform unberührt.
Was das konkret bedeutet: vier Kölner Szenarien
Die neue Förderung ist einkommensabhängig wie nie. Vier typische Fälle, jeweils Austausch einer alten Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe mit 28.000 € förderfähigen Kosten:
Szenario 1: Selbstnutzer, zu versteuerndes Einkommen über 50.000 €
30 % Basis + 16 % Klimageschwindigkeitsbonus = 46 % Förderung, also 12.880 €. Das ist der häufigste Fall – und rund 3.600 € weniger als vor der Reform. Vor dem 21. Juli wären es mit Effizienzbonus 55 % gewesen.
Szenario 2: Selbstnutzer, zu versteuerndes Einkommen 40.000–50.000 €
30 % + 16 % + 10 % Einkommensbonus = 56 % Förderung, also 15.680 €. Mit einem minderjährigen Kind und einem Einkommen knapp über 50.000 € kann der Familienzuschlag dich in diese Stufe holen – das prüfen wir für dich.
Szenario 3: Selbstnutzer, zu versteuerndes Einkommen bis 30.000 €
30 % + 16 % + 40 % Einkommensbonus = rechnerisch 86 %, gedeckelt auf 80 % – also 22.400 €. Der erhöhte Deckel gilt nur für diese Einkommensgruppe (mit Kind: bis 40.000 €).
Szenario 4: Vermieter oder WEG in Köln
Hier ist die Rechnung kürzer: Einkommensbonus und Familienzuschlag gibt es nur für selbstnutzende Eigentümer. Als Vermieter oder Wohnungseigentümergemeinschaft kommst du auf maximal 30 % + 16 % = 46 % – und ab Februar 2027 stufenweise weniger. Ein pauschales „bis zu 70 %“, das du vielleicht noch auf anderen Seiten liest, gilt für dich nicht. Dafür bleibt die Basisförderung von 30 % für alle Eigentümerformen stabil, auch für Mehrfamilienhäuser – und bei mehreren Wohneinheiten kommen je Einheit weitere förderfähige Kosten dazu (15.000 € für die Wohneinheiten 2–6, 8.000 € ab der siebten).
Der eingebaute Countdown: die Degression
Das ist die wichtigste Neuerung, die viele übersehen: Die Reform hat keine einmalige Kürzung gebracht, sondern einen gesetzlich festgelegten Absenkungspfad. Jeweils zum 1. Februar und 1. August passiert zweierlei:
- Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt um 4 Prozentpunkte: 12 % ab 01.02.2027, 8 % ab 01.08.2027, 4 % ab 01.02.2028 – ab 01.08.2028 ist er weg.
- Die förderfähigen Kosten sinken um 750 €: von 28.000 € heute auf 22.000 € im August 2030.
Je nach Einkommen bedeutet ein halbes Jahr Zuwarten bis zu rund 1.400 € weniger Zuschuss. Das ist keine Verkaufsmasche und kein künstlicher Countdown – es steht so im Förderprogramm. Wer jetzt handelt, sichert sich den jeweils höheren Satz.
Ausblick 2027/2028: Was noch kommt
- Ab Q1 2027 – Einschränkung beim Tausch von EE-Heizungen: Wer eine bestehende Heizung auf Erneuerbaren-Basis ersetzt (auch Wärmepumpe gegen Wärmepumpe), bekommt nur noch reduzierte förderfähige Kosten, wenn die Altanlage vor 2008 installiert wurde – und gar keine Förderung, wenn sie ab 2008 eingebaut wurde.
- Ab Q1 2027 – „Made with Europe“: Die Grundförderung wird umgeschichtet: 15 % für alle plus 15 % nur für in der EU gefertigte Wärmepumpen. Für EU-Geräte bleibt es bei 30 %, Nicht-EU-Geräte fallen auf 15 %. Das Nachweisverfahren ist noch offen.
- Ob der 80-%-Deckel 2027 ebenfalls sinkt, ist derzeit nicht abschließend geklärt – wir schreiben ihn deshalb nicht in die Zukunft fort.
Und was ist mit Köln-spezifischer Förderung?
Kurz und ehrlich: Für die Wärmepumpe selbst gibt es in Köln aktuell keinen kommunalen Zusatzzuschuss – das frühere Gebäudesanierungsprogramm der Stadt nimmt seit August 2024 keine neuen Anträge an. Auch die NRW-Landesförderung (früher progres.nrw) unterstützt keine Standard-Luftwärmepumpen im Ein- und Zweifamilienhaus mehr.
Aber: Die Stadt Köln fördert Photovoltaik und Batteriespeicher weiterhin mit bis zu 2.500 € plus bis zu 1.300 € – und genau die Kombination Wärmepumpe + PV senkt deine Betriebskosten dauerhaft. Wie das zusammen rechnet, zeigen wir auf unserer Seite Wärmepumpe & Photovoltaik in Köln.
Was du jetzt tun solltest – in fünf Schritten
- Situation klären: Wie alt ist deine Heizung, was verbraucht sie, wohnst du selbst im Haus? Das bestimmt deine Boni.
- Einkommen prüfen: Der Blick in den Steuerbescheid lohnt sich – das zu versteuernde Einkommen entscheidet über 0 bis 40 Punkte extra. Familien: Kind angeben, der Zuschlag kann eine ganze Bonusstufe ausmachen.
- Angebot mit auflösender Bedingung einholen: Der Vertrag gilt nur, wenn die Förderung bewilligt wird – so gehst du kein Risiko ein.
- BzA und Antrag vor Beauftragung: Der Fachbetrieb erstellt die Bestätigung zum Antrag, du stellst den Antrag im Portal „Meine KfW“ – zwingend vor dem Maßnahmenbeginn.
- Degressionsstichtag im Blick behalten: Der nächste ist der 1. Februar 2027. Eine vorher erteilte Zusage sichert dir den aktuellen Satz – für die Umsetzung hast du dann 36 Monate Zeit.
Wir rechnen dir das konkret aus
RASCH Gebäudetechnik ist SHK-Meisterbetrieb in Köln-Ossendorf und Vaillant-Fachpartner. Wir sagen dir ehrlich, welcher Fördersatz bei deiner Situation realistisch ist – ob Eigenheim, Mietobjekt oder WEG – und begleiten dich von der Bestätigung zum Antrag bis zum Verwendungsnachweis. Beratungstermin vereinbaren – oder erst einmal in Ruhe weiterlesen: Förderungen verstehen – der große Überblick.
Häufige Fragen zur Wärmepumpen-Förderung 2026
Wird die Wärmepumpen-Förderung 2026 abgeschafft?
Nein. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bleibt in ihrer Grundsystematik bestehen: Basisförderung plus kombinierbare Boni. Die Zuschüsse wurden zum 21. Juli 2026 aber gekürzt und sinken planmäßig in Halbjahresschritten weiter.
Ab wann gelten die neuen Förderbedingungen?
Seit dem 21. Juli 2026. Beschlossen wurde die Reform am 8. Juli; vom 9. bis 20. Juli stellten KfW und BAFA keine neuen Bestätigungen zum Antrag aus. Seit dem 21. Juli läuft die Antragstellung zu den neuen Konditionen.
Wie hoch ist die Wärmepumpen-Förderung 2026 noch?
Das hängt von deinem zu versteuernden Haushaltseinkommen ab. Ein typischer selbstnutzender Eigentümer mit alter Öl- oder Gasheizung bekommt 46 % – bis zu 12.880 €. Je nach Einkommen sind bis zu 70 % drin; die 80 % (max. 22.400 €) erreichen nur Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen bis 30.000 €, mit mindestens einem minderjährigen Kind bis 40.000 €.
Was ist der Klimageschwindigkeitsbonus?
Ein Bonus für den Austausch alter fossiler Heizungen – funktionstüchtiger Öl-, Kohle-, Gasetagen- oder Nachtspeicherheizungen sowie mindestens 20 Jahre alter Gas- und Ölzentralheizungen. Er beträgt seit dem 21. Juli 2026 16 % statt 20 % und sinkt danach zu jedem Stichtag um 4 Prozentpunkte – ab dem 1. August 2028 entfällt er.
Bekommen Vermieter und WEG dieselbe Förderung?
Nein. Einkommensbonus und Familienzuschlag gelten nur für selbstnutzende Eigentümer. Vermieter und Wohnungseigentümergemeinschaften erreichen maximal 46 % (Basisförderung plus Klimageschwindigkeitsbonus) – dafür gelten je Wohneinheit zusätzliche förderfähige Kosten.
Sollte ich jetzt handeln oder besser warten?
Warten verschlechtert die Förderung planmäßig: Zum 1. Februar und 1. August sinken der Klimageschwindigkeitsbonus um 4 Prozentpunkte und die förderfähigen Kosten um 750 €. Je nach Einkommen macht ein halbes Jahr Zuwarten bis zu rund 1.400 € aus. Das ist kein künstlicher Countdown, sondern der gesetzliche Fahrplan.
Ich habe noch eine Bestätigung zum Antrag – gilt die noch?
Eine KfW-Bestätigung bleibt 6 Monate ab Erstellung gültig und kann weiter genutzt werden. BAFA-Bestätigungen sind zum 21. Juli 2026 verfallen, sofern sie nicht bis zum 20. Juli verwendet wurden. Eine bereits erteilte Förderzusage bleibt in jedem Fall bestehen.
Wird der Tausch einer alten Wärmepumpe noch gefördert?
2026 ja. Ab dem ersten Quartal 2027 wird der Ersatz bestehender Erneuerbaren-Heizungen (auch Wärmepumpe gegen Wärmepumpe) eingeschränkt: Bei Altanlagen von vor 2008 sind nur noch reduzierte förderfähige Kosten ansetzbar, bei Installation ab 2008 entfällt die Förderung.
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